Führerschein und Auto in Spanien ummelden

Kurzversion: Dein deutscher EU-Führerschein bleibt gültig, aber mit dem Wohnsitzwechsel wird Spanien zuständig — und dann gibt es Pflichten. Der Umtausch („Canje/Permuta“) ist unkomplizierter als sein Ruf; das Auto ist der aufwendigere Teil.

Stand: 15. September 2026 · Gebühren und Fristen auf dgt.es prüfen — sie ändern sich regelmäßig.

Was mit dem Wohnsitzwechsel automatisch passiert

Mit der Residencia bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt wirst du in Spanien „normal resident“. Ab dann gelten für dich spanische Führerscheinregeln: Spanien ist dein Zuständigkeitsland. Der deutsche Kartenführerschein bleibt als Dokument gültig, aber Neuausstellungen des Führerscheins, Verlängerungen und manche Kontrollvorgänge laufen dann über die DGT.

Umtausch (Permuta) — der Ablauf

  1. Cita bei der DGT holen. Über die DGT-Sede — im Gegensatz zur Extranjería meist entspannt möglich.
  2. Psycho-physiotechnischen Check machen. In einem DGT-anerkannten Zentrum (Centro de Reconocimiento de Conductores): Sehtest, Reaktionsmessung, kurzer Fragebogen. Kosten: grob 30–50 €, dauert ~20 Minuten.
  3. Tasa zahlen. DGT-Gebühr für die Permuta, Größenordnung ~90–95 € (aktueller Stand auf dgt.es).
  4. Unterlagen: Antrag (in der Sede online ausfüllbar), Pass/NIE, Residencia-Nachweis bzw. Padrón, aktueller Führerschein, Fotos nach DGT-Vorgabe, Bestätigung des Gesundheitszentrums.
  5. Abgabe & Warten. Der spanische Führerschein (Format Scheckkarte) kommt per Post. Deutscher Führerschein wird eingezogen — zurück bekommst du ihn nicht.
Tipp: Wann der Umtausch wirklich dringend ist. Spätestens wenn dein deutscher Führerschein abläuft oder eine neue Klasse hinzukommt — dann geht es ohnehin nur noch über die DGT. Wer früher tauscht, vermeidet Sprachübungen unter Zeitdruck. Manche Versicherungstarife fragen spanische Lizenzdaten sauberer ab als deutsche.

Das Auto mitbringen — die drei Fristen

  1. Ummeldung zur spanischen Zulassung: nach Wohnsitznahme läuft eine Frist (Größenordnung 30–60 Tage, je nach Lesart), in der das Auto spanisch zugelassen werden muss. Erfordert: DGT-Ummeldung, ITV (TÜV)-Termin, Kennzeichen, ggf. Tramitador.
  2. Befreiung von der Zulassungssteuer: bei einem echten Umzug (Besitz > 6 Monate vor Umzug, Wohnsitzwechsel nachweisbar) befreit die Regelung zur „Überführung aus privaten Gründen“ von der Impuesto de Matriculación. Dokumentieren — Nachweis kann Jahre später kommen.
  3. ITV (TÜV): dein deutscher TÜV zählt nicht unbegrenzt; je nach Fahrzeugalter ist die spanische ITV fällig. Ohne gültige ITV keine Zulassung, keine Versicherung im Schadenfall.
Achtung: Auto in DE lassen vs. mitnehmen. Rechnen kann sich die Mitnahme vor allem bei neueren Fahrzeugen. Bei älteren: Gebühren + ITV + eventuelle Anpassungen gegen Restwert stellen. Alternative: in DE verkaufen, in Spanien kaufen — der Gebrauchtwagenmarkt ist groß und die Auswahl an kleinen, klimatauglichen Modellen besser.

Häufige Fragen

Kann ich mit deutschem Führerschein in Spanien fahren?
Ja, als Tourist und in der Übergangszeit problemlos. Mit Wohnsitz wird Spanien zuständig — der Umtausch ist dann der saubere Weg.
Verfallen meine Klassen?
Die Permuta überträgt deine Klassen nach spanischen Regeln; kleine Abweichungen bei Alt-Klassen sind möglich. B99/Anhänger-Spezialfälle vorher klären.
Muss ich eine Prüfung machen?
Nein, EU-zu-EU ist reiner Verwaltungsvorgang plus Gesundheitscheck. Keine Theorie-, keine Fahrprüfung.
Was kostet das insgesamt?
Gesundheitscheck plus Tasa plus Fotos: grob 130–160 € zusammen. Ohne Auto-Überführung.

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Offizielle Quellen